Jahresausgleich für Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
für den Arbeitnehmeranteil zur KV komme ich auch auf 3555 Euro.
Evtl. liegt die Lösung bei der Märzklausel: Sonderzahlungen von Januar bis März werden unter Umständen die Beiträge noch demm Vorjahr zugeordnet und zählen nicht für das laufende Jahr.
Gruß
RHW