Jahresausgleich für Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 27.12.2010, 20:23 (vor 5080 Tagen) @ Ploni Almoni

Hallo,

für den Arbeitnehmeranteil zur KV komme ich auch auf 3555 Euro.

Evtl. liegt die Lösung bei der Märzklausel: Sonderzahlungen von Januar bis März werden unter Umständen die Beiträge noch demm Vorjahr zugeordnet und zählen nicht für das laufende Jahr.

Gruß

RHW


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