Jahresausgleich für Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Ploni Almoni @, kalt und nass, Freitag, 24.12.2010, 10:23 (vor 5083 Tagen)

Hallo,

mit meinem Jahreseinkommen 2010 liege ich laut Dezemberabrechnung rund 1.900 Euro über der maßgeblichen Krankenversicherungsbeitragsgrenze von 45.000 Euro. Mit meinem naiv dilettantischen Verständnis hätte ich erwartet, daß in der Summe des Jahres KV-Beiträge in Höhe von maximal 3.555 € und PV-Beiträge in Höhe von 776,25 € (SN; 0K) anfallen.

Mein Arbeitgeber hat die KV/PV-Beiträge jedoch für das gesamte beitragspflichtige Entgelt abgeführt, mithin ca.180 € zuviel. Die BBG habe ich erst im Dezember mit meinem regulären Gehalt überschritten. Mir ist bekannt, daß unterjährige Sonder-, Einmalzahlungen nach einer speziellen Formel berechnet werden, aber muß sich das im Jahresende nicht wieder ausgleichen?

Und nun habe ich Fragen über Fragen:

Was kann/muß ich in dieser Situation tun um den zuviel gezahlten Beitrag zurückzuerhalten:

Eventuell gibt es für diese Situation auch einen Fachbegriff der bei der Suche relevante Informationen liefert?


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