als Rentnerin von DAK zur TK wechseln (Gesetzliche Krankenkassen)

Kitty, Samstag, 20.11.2010, 23:35 (vor 5121 Tagen) @ Coco

Wer mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse Mitglied ist, kann ohne weiteres in eine andere Kasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Sie müssen schriftlich kündigen. Spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung muss Ihnen die DAK eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Diese Bestätigung müssen Sie der neuen Kasse übermitteln. Der Wechsel ist vollzogen, wenn die neue Kasse rechtzeitig eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt.

Die TK sendet dann an den Rententräger einen Datensatz zum Kassenwechsel, damit der Rententräger die Beitragsanteile mit dem richtigen "Kassenschlüssel" an den Gesundheitsfond abführt.

Aber Achtung! Es gibt da allerdings eine neue Schweinerei. Die alte Kasse fragt beim Rententräger nach, wann der Datensatz zum Kassenwechsel beim Rententräger eingegangen ist. Dieses Datum gilt als Kündigungsdatum. Wenn die TK also zu spät an den Rententräger meldet, gilt Ihre Kündigung als nicht rechtzeitig abgegeben.

Dies entspricht wohl den gemeinsamen Grundsätzen der Krankenkassen, halte ich aber für rechtlich höchst bedenklich. Da diese Methode früher so gut wie nie angewand wurde, gibt es dazu sicherlich auch noch keine Gerichtsentscheidungen. Zu dieser Methode greifen im Moment häufig die Kassen, die wegen Zusatzbeiträgen einen Mitgliederschwund zu verzeichnen haben.


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