Verweigerung d Mitgliedskarte (Krankenkassenrecht)
Die Auslegung der Rechtslage ist grundsätzlich ok, aus Sicht des Bundesversicherungsamtes ist es auch nicht zu beanstanden, dass die Beitragsschuld mit einem Jahreszinssatz von 60 % (Säumniszuschlag pro Monat = 5 % x 12 Monate)verzinst wird. Das hat der Gesetzgeber so gewollt.
Ich empfehle dringenst, mit der Kasse eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Dann wäre für die Zukunft ein Zinssatz von schätzungsweise 4 - 5 % möglich. Am besten vorher durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob das Bescheidverfahren der Kasse evtl. Fehler aufweist.Dann läßt sich vielleicht bei der Verzinsung auch rückwirkend etwas machen.