Verweigerung d Mitgliedskarte (Krankenkassenrecht)

Gast aus Norddeutschland, Montag, 01.11.2010, 19:30 (vor 5137 Tagen) @ 13189as

Die Auslegung der Rechtslage ist grundsätzlich ok, aus Sicht des Bundesversicherungsamtes ist es auch nicht zu beanstanden, dass die Beitragsschuld mit einem Jahreszinssatz von 60 % (Säumniszuschlag pro Monat = 5 % x 12 Monate)verzinst wird. Das hat der Gesetzgeber so gewollt.

Ich empfehle dringenst, mit der Kasse eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Dann wäre für die Zukunft ein Zinssatz von schätzungsweise 4 - 5 % möglich. Am besten vorher durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob das Bescheidverfahren der Kasse evtl. Fehler aufweist.Dann läßt sich vielleicht bei der Verzinsung auch rückwirkend etwas machen.


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