Wechsel von gesetzlich in die Private-Probleme bei Erkrankun (Private Krankenversicherungen)

RHW, Freitag, 29.10.2010, 19:15 (vor 5139 Tagen) @ lady31

Hallo,

die Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder, deren Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist, ergibt sich aus § 240 SGB V (letzter Absatz).

Die Einnahmen beider Ehegatten werden addiert. Dann wird pro Kind ein Betrag von 511 bzw. 851 Euro abgezogen. Die Hälfte des Restbetrages gilt als Einnahme des GKV-Mitgliedes, maximal die halbe Beitragbemessungsgrenze von 3750 Euro. Der Beitrag inkl. Pflegeversicherung beträgt somit zwischen 138 und 304 Euro.

Bei niedrigeren Einnahmen des Ehegatten sinkt dieser Beitrag entsprechend: Kurzarbeit, Insolvenz, Frührente, Altersrente ...

Ggf. können die Kinder kostenlos beim GKV-Mitglied mitversichert werden (oder nach einer Einkommensreduzierung des Ehegatten).

Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren (inkl. Mutter-Kind.-Kuren), Psychotherapie und Hilfsmittel achten.

GKV-Hilfsmittelkatalog

Häufige Beschwerden von PKV-Versicherten

10 Irrtümer über die PKV

GKV - PKV

Man sollte auf jeden Fall sehr ausführliche Gespräche mit der GKV und der PKV führen.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW


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