Bindungswirkung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Dienstag, 12.10.2010, 18:19 (vor 5156 Tagen) @ gast555

Hallo,

einfacher ist vielleicht folgender Link:

§ 175 Absatz 4 drittletzter Satz SGB V

Bei der Entscheidung GKV oder PKV sollte man sich sehr genau informieren. Die Entscheidung ist sehr häufig lebenslang und ähnlich gravierend wie ein Hauskauf.

Punkte, die wichtig werden können:

- Leistungen bei Reha/Kuren, Psychotherapie, Hilfsmitteln (offenes Verzeichnis?)

- Beiträge für Nachwuchs bzw. nicht berufstätigen Ehegatten

- Beiträge bei Einkommensminderung: Wirtschaftsflaute, Insolvenz, Altersrente, Frührente, ...

Es kann Probleme beim Wechseltermin geben, da die Kündigungsfrist 2 volle Kalendermonate beträgt.
Wie ist denn der Termin 01.12. entstanden?

Vielleicht interessant:
10 Irrtümer über die PKV

PKV - GKV

PKV-Ombudsmann

Sinnvoll sind auf jeden Fall ausführliche Gespräche mit der PKV (bzw. Versicherungsmakler) und der GKV.

Gruß

RHW


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