Bindungswirkung (Gesetzliche Krankenkassen)

auch nur ein gast, Montag, 11.10.2010, 16:54 (vor 5157 Tagen) @ erneuter Gast

hallo

ja diese aussage ist so grundsätzlich richtig. mit dem 7.7.10 beginnt eine neue bindungswirkung von 18 monaten.

diese bindungswirkung hat aber nichts mit dem wechsel in die pkv zu tun.

eine bindungswirkung gilt nur für den wechsel innerhalb der GKV.

mit dem 30.09.10 endet deine versicherungspflicht aufgrund des ALG I.

folglich machst du dich selbstständig. Schon jetzt hättest du dich in der PKV versichern können.

hast du scheinbar nicht, also bist du freiwilliges mitglied deiner kasse als selbstständige. nun kannst du als mitglied deine kasse kündigen, diese kündigung wird mit ablauf des übernächsten kalendermonats wirksam (kündigungsfrist).
die bindungsfrist ist in diesem fall nicht zu beachten.

freundliche grüße


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