Öffnungsangebot (30 % RZ) in Beihilfetarifen - Angehörige (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 30.09.2010, 22:31 (vor 5168 Tagen) @ Thale

1. Ja, wenn das erste Mal eine Beihilfeberechtigung vorliegt. Wenn diese jetzt schon vorliegen sollte, dann verfällt die Öffnungsaktion nach 6 Monaten nach dem Eintritt der ersten Beihilfeberechtigung.

2.Nein, aber beim ersten Versicherer, der die Öffnungsaktion anbietet. Danach ist die Öffnungsaktion bei allen anderen Versicherern erloschen.

3.Zuschlag gilt auf alle Tarifteile. Ich empfehle Ihnen im Fall nur einer Zahnproblematik eher einen Leistungsausschluss als die Nutzung der Öffnungsaktion. Hier müssen natürlich erst Anfragen an Versicherer gestellt werden.

4. Nein, denn man kann an einem vereiterten Zahn sterben! Es ist aber möglich, Zahnersatz auszuschließen, siehe Punkt 2.

5. Es gibt auch noch die Option des Basistarifs Beihilfe ohne Zuschlag. Der Tarif ist zwar nicht so toll, aber eine Option, falls eine Rückkehr in die GKV nach einer Wiederaufnahme der Arbeit geplant ist. Der Spaß kostet dann Beihilfesatz x GKV-Höchstbetrag, also ca. 170 Euro bei 70% Beihilfe.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum