Öffnungsangebot (30 % RZ) in Beihilfetarifen - Angehörige (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 26.09.2010, 12:13 (vor 5172 Tagen) @ Thale

Hallo,

... Deshalb müssen wir mit Beendigung der Elternzeit im März 2011 einen privaten Beihilfetarif abschließen.

Es gibt auch die Möglichkeit in der GKV zu bleiben.

Vielleicht interessant, wenn Teilzeit, weitere Elternzeit/Familienpause oder Frühpensionierung möglich sind.

Je nach Einkommenssituation ist auch eine kostenlose Familienversicherung für das Kind/die Kinder möglich. Oder bei Arbeitslosengeld des Ehegatten (ohne Arbeitslosengeldbezug)eine kostenlose Versicherung für ihn möglich. Sonst würde der arbeitslose Ehemann nach etwa dem halben Einkommen der PKV-Ehefrau versichert (§ 240 SGB V).

Vielleicht interessant:
Irrtümer über die PKV

GKV-PKV
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Zu den Einzelheiten einzelner PKV-Tarife habe ich leider keine genauen Informationen. Sorry!

Gruß
RHW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum