Leistungen selbst zusammenstellen in PKV (Private Krankenversicherungen)

RHW, Donnerstag, 30.09.2010, 05:50 (vor 5168 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Saint,

die Entscheidung zwischen GKV und PKV ist keine einfache Entscheidung. Meistens gilt sie auch lebenslang (die wenigen Ausnahmen werden aufgrund von Gesetzesänderungen beinah von Jahr zu Jahr weniger).

Folgende Punkte sollte man auf jeden Fall beachten:
- Beiträge bei Einkommensminderung: Kurzarbeit, Frührente, Elternzeit, Altersrente, Arbeitslosigkeit

- Beiträge, wenn sich Nachwuchs einstellt, für Stiefkinder, für nicht berufstätigen Ehegatten

- bei den Leistungen sollte man neben Hilfsmitteln auch auf Psychotherapie und Reha/Kuren achten (die Rentenversicherung zahlt nur für Arbeitnehmer Rehamaßnahmen; bei Rentenbezug besteht kein Anspruch mehr!)

- die MenoMa-Klausel: die PKV zahlt "medizinisch notwendige Maßnahmen": § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf
Die Prüfung erfolgt übrigens im Nachhinein, wenn die Leistung bereits bezogen wurde. Die Versicherung darf auch großzügig sein - bei teuren Kunden (die nicht mehr wechseln können) gibt es aber keinen Grund dazu. Darüber, bei welchen Leistungen diese Klausel greift, kann man sich übrigens vortrefflich streiten.

Vielleicht interessant:
Der PKV-Ombudsmann hat in seinem Tätigkeitsbericht auf seiner Homepage die häufigsten Beschwerdegründe von PKV-Versicherten beschrieben.

Irrtümer über die PKV

PKV - GKV

PKV

geschlossene Tarife

Wie bei einem Hauskauf sollte man vor einer Entscheidung sehr ausführliche Gespräche mit Experten der GKV und PKV führen. Teilweise bietet die GKV auch eine Überprüfung des PKV-Tarifs an, den man ins Auge gefasst hat.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum