Deine Krankheit, dein Pech (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 26.09.2010, 11:54 (vor 5173 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

GKV = wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig

PKV = nennen wir es mal MENOMA

(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß
, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen
Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer
insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

Quelle: § 5 Absatz 2 Musterbedingungen PKV
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf

Ich bin überzeugt davon, dass viele Ältere bzw. Kranke in der PKV mit dieser Regelung noch unangenehme Bekanntschaft machen werden. Aber erst nachdem die Kosten bereits entstanden sind!

Das "Pech in der PKV" beschreibt der PKV-Ombudsmann im Tätigkeitsbericht auf seiner Homepage sehr ausführlich.

Gruß
RHW


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