"Priorisierung" und Selektion (Gesetzliche Krankenkassen)
"Priorisierung" und Selektion erfaßt im europäischen Maßstab heute schon die einheitliche Steuerung des Zugangs zur medizinischen Versorgung in staatlichen Gesundheitssystemen. Hintergrund ist die enorme Weiterentwicklung der modernen Medizin im Gegensatz zur unterentwickelten Bereitschaft der Versicherten kostendeckende Beiträge für eine hochwertige Versorgung aufzubringen. Dieser Konflikt endet meist in einem Kompromiß, der unter unseren historischen Erfahrungen besonders schmerzhaft werden wird aus zwei bekannten Gründen: Ärzte und Schwestern in Berlin, Pirna, Grafeneck, Hadamar und anderswo sterilsierten und töteten während des Nationalsozialismus im Rahmen der Euthanasiepolitik Menschen, die unheilbar krank waren und als "lebensunwert" eingestuft worden. Desweiteren setzte mit dem Anschluß der DDR in 1990 bundesweit ein drastischer Sozialabbau ein, der zu berechtigten Ängsten bei großen Teilen der deutschen Bevölkerung führte und nur ein Maß erreichen wird, auf dem sich europäische Nachbarn schon seit Jahren befinden. In Großbritanien oder Finnland kennt man landeseinheitlich aufgestellte Kriterienlisten für nicht akute Krankheitsbilder. Behandlungen und Therapien können auf Kosten der Solidargemeinschaft versagt werden, wenn z.B. eine Altergrenze erreicht ist. Gesetzlich festgelegte "Behandlungskostengrenzen" oder der Übergang zur rein palliativen Versorgung im "sozial verträglichen Ableben" bei Erreichen eines Punktwertes für schwer Krebserkrankte, sind im Hochland des Sozialen in Schweden gängig. Auch gibt es eine Kategorisierung in lebensbedrohliche akute Erkrankungen, Prävention und Rehabilitation, die Versorgung weniger_schwerer akuter oder chronischer Erkrankungen und die Versorgung aus allen anderen Gründen ..
Wir haben eine Diskussion vor uns und die Röslersche Reform kann nur nur ein erster kleiner Schritt sein. Während auch in der kostenüberbordenden PKV im preiswerten Tarifsegment sogenannte "Primärarztbehandlungen", begleitete Krankenbetreuung, Selbstbeteiligungen oder Leistungsstaffeln und Fallpauschalen schon seit Jahren eingezogen sind, aber gekoppelt mit umgangreichen Optionsrechten!! liegt in der GKV der Schlüssel in der konsequenten Umsetzung des §12 SGB V und der somit einziehenden WANZ-Medizin.
Ärzteblatt, Ärztezeitung, 3sat, wdr..
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- Zwangsfrist entfällt -
Joachim Röhl,
22.09.2010, 17:03
- Zwangsfrist entfällt -
Wurstgast,
22.09.2010, 18:04
- Zwangsfrist entfällt - Czauderna, 22.09.2010, 19:58
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GKVler,
22.09.2010, 20:11
- Zwangsfrist entfällt - MissX, 24.09.2010, 06:31
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Kitty,
22.09.2010, 21:02
- "Priorisierung" und Selektion - Joachim Röhl, 24.09.2010, 11:09
- Zwangsfrist entfällt -
Wurstgast,
22.09.2010, 18:04