Zwangsfrist entfällt (Gesetzliche Krankenkassen)

Kitty, Mittwoch, 22.09.2010, 21:02 (vor 5176 Tagen) @ Joachim Röhl

Die private Welt hingegen bietet auch nicht den Honig in Fässern, denn hier muß sehr wohl bedacht werden, daß man als Angestellter im Rentenalter keinen! Arbeitgeberzuschuss mehr erhält.

Richtig, nennt sich dann aber Beitragszuschuss, der auf Antrag von der RV gezahlt wird (§ 106 SGB VI).


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