Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

MissX, Freitag, 17.09.2010, 19:06 (vor 5181 Tagen) @ mm912455

im SGB V §10 Abs. 2 Nr. 3

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Und mit Rechtskraft der Scheidung ist er nicht mehr dein Ehegatte

@Joachim Röhl - und wie lange eine Scheidung dauern kann spielt keine Rolle, da die Fragerin ja schrieb "stehe kurz vor der Scheidung" und Rechtskraft kann ein Scheidungsurteil sofort im Gerichtssaal erlangen.


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