Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

mm912455 @, Donnerstag, 16.09.2010, 20:15 (vor 5182 Tagen)

Hallo,

meine Frau und ich sind getrennt lebend und kurz vor der Scheidung.
Derzeit sind meine 2 Kinder bei meiner Frau Familienversichert. Ich verdiene mehr als meine Frau. Seit kurzem bin ich privat krankenversichert. Jetzt frägt meine ehemalige Krankenkasse (diese ist identisch mit der meiner Frau) nach meiner Gehaltsabrechnung. Nachdem ich etwas im Internet recherchiert habe, habe ich festgestellt daß dann die Familienversicherung entfällt wenn mein Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von monatlich 4162,50 liegt. Das ist der Fall. Wie können die Kinder nun versichert werden? Wer muss diese Beiträge bezahlen. Wie wirken sich diese Beiträge auf den Unterhalt der Kinder in zusammenhang mit der Scheidung aus? Eine Tochter studiert und wohnt auswärts, die andere geht noch zur Schule.
Viele Grüße
Martin


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