Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)

Gast Q, Montag, 06.09.2010, 21:44 (vor 5192 Tagen) @ MissX

man muss (m. w. immer) angeben, ob andere anträge nur mit risikozuschlag o. ä. angenommen worden wären; damit sieht jeder andere versicherer, dass die öffnugnsaktion bereits in anspruch genommen wurde.

verschweigt man voranträge, ist dies eine anzeigepflichtverletzung wie auch bei verschweigen einer krankheit.


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