Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)

mareike, Montag, 06.09.2010, 20:48 (vor 5192 Tagen) @ Gast Q

Der Antrag wurde zwar von mir gestellt, jedoch hab ich daraufhin keinen Versicherungsschein erhalten, sondern ein erneutes Angebot mit 30 % Zuschlag und ohne BE - wenn ich das Angebot nicht annehme, kommt es nicht zum Abschluss des Vertrages. Folglich besteht der Kontrahierungszwang noch, denke ich! Ich hoffe, ich liege richtig in der Annahme. Der Versicherungsvertreter hat mir dies jedenfalls so bestätigt.


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