Teilzeitjob ca. 450 €, Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 04.09.2010, 20:29 (vor 5194 Tagen) @ Der Ahnungslose

Hallo,
ja, da hast du richtig gedacht, wenn für einen Ehegatten aufgrund einer Beschäftigung Krankenversicherungspflicht eintritt, dann bestehen für seinen Ehegatten und für die Kinder Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bei der GKV-Kasse wenn die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen auch erfüllt sind (keine Einnahmen über 365,00 € bzw. bei geringsfügiger Beschäftigung über 400,00 € und keine Vorrangeversicherung)
Gruss
Czauderna


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