Teilzeitjob ca. 450 €, Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 04.09.2010, 20:28 (vor 5194 Tagen) @ Der Ahnungslose

Hallo,

wenn man aufgrund einer Beschäftigung Mitglied einer Krankenkasse wird, hat man das Recht seine Angehörigen kostenlos in der Familienversicherung zu versichern (dies ist unabhängig von der Entgelthöhe, wenn es über 400 Euro liegt).

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft gibt es ggf. Kündigungsfristen zu beachten, wenn man in die Familienversicherung wechselt. Das ist aber von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Meistens beschreibt die Satzung die Fristen. Entscheidend ist das Eingangsdatum der Kündigung bei der Krankenkasse.

Gruß
RHW


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