Ärger mit priv. KV nach Umzug ins Ausland (Private Krankenversicherungen)
Es gelten die Allgemeinen Versicherunsbedingungen MB/KK 2009 und hier der Teilsatz aus §15 Punkt (3) zu den sonstigen Beendigungsgründen verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat, als die in § 1 Absatz 5 genannten, endet insoweit das Versicherungsverhältnis. Das wird üblicherweise nachgewiesen durch Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt bzw. der Stadtverwaltung.
Da Du aber in Norwegen bist, könntest Du theoretisch weiterhin in Deinem Vertrag mit geografisch europäischer Geltung - wie bei allen privaten Krankenversicherungen - versichert sein, insofern müßtest Du die dortige gesetzliche Versicherung zur hiesigen Vertragsaufhebung einfach nachweisen.
Die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei gewöhnlichem und unbefristeten! Aufenthalt im nichteuropäischen Ausland führt dagegen bei mehreren Gesellschaften zur Vertragsaufhebung oder wahlweise in eine Anwartschaft. Hier gibts viel Unkenntnis und Wildwuchs auch auf dem privaten Versicherungsmarkt. Die deutsche Pflicht zur Versicherung selbst, greift glücklicherweise nicht ins Ausland und insofern ist es absolut unwichtig anzufordern ob und wie Du Dich dann weiter versicherst, insofern Du außerhalb! des europäischen Raumes weilst. Trifft für Dich aber nicht zu, dennoch etwas hart ausgelegt vom zuständigen Sachbearbeiter ..
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Anja,
02.09.2010, 10:51
- Ärger mit priv. KV nach Umzug ins Ausland -
Joachim Röhl,
02.09.2010, 11:57
- Ärger mit priv. KV nach Umzug ins Ausland - RHW, 02.09.2010, 19:54
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Joachim Röhl,
02.09.2010, 11:57