Ärger mit priv. KV nach Umzug ins Ausland (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: ich bin im Juli nach Norwegen gezogen und seitdem hier auch angestellt. Im Juni hatte ich telefonisch bei der ARAG nachgefragt, was bei einer Kündigung zu beachten sei. Antwort: kein Problem, weil Sonderkündigungsrecht. Ich solle die Abmeldebescheinigung vorlegen und gut. Das habe ich getan. 3 Wochen später bekam ich dann die Mitteilung, dass die Abmeldebescheinigung doch nicht ausreichend sei und ich einen Nachweis vom Arbeitgeber vorlegen soll. Habe ich gemacht. Gestern nun ein Schreiben, dass ich jetzt auch noch eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen solle. Das Ganze sieht so aus, als dass ich diese Infos so häppchenweise kriege, dass ich den Termin zur Kündigung nicht einhalten kann und zahlen muss. Ich find's eine Unverschämtheit! Meine Frage: dürfen die das überhaupt? Kann ich mich dagegen wehren? Im Übrigen ist der Nachweis der KV in Norwegen totaler Unfug. Sobald man hier arbeitet, ist man automatisch in der kompletten Sozialversicherung drin. Deshalb sollte die Bescheinigung des AG ausreichen.
Vielen Dank vorab!
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- Ärger mit priv. KV nach Umzug ins Ausland -
Anja,
02.09.2010, 10:51
- Ärger mit priv. KV nach Umzug ins Ausland -
Joachim Röhl,
02.09.2010, 11:57
- Ärger mit priv. KV nach Umzug ins Ausland - RHW, 02.09.2010, 19:54
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Joachim Röhl,
02.09.2010, 11:57