Zusatzbeitrag für Kinder in der GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
für die Elternzeit gilt folgende Regelung:
(6) Mitglieder, die vor
1. Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG,
2. Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder
3. einer Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV dem Personenkreis der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreien Arbeitnehmer zuzurechnen waren, sind für die Dauer der Elternzeit im Anschluss an
den Bezug von Mutterschaftsgeld, der Pflegezeit oder ab Beginn des zweiten Monats der Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses beitragsfrei, wenn
ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen der Familienversicherung nach § 10 SGB V vorliegen.
Quelle:
Verbindliche Beitragsgrundsätze
Wenn man nicht verheiratet ist, sind für den 1. Monat 100% der bisherigen Beiträge zu zahlen (AN- und AG-Anteil). Danach sind die Beiträge einkommensabhängig, mindestens 138 Euro. Ggf. verzichten Krankenkassen aber auch die 100% Regelung, da es keine eindeutigen Vorgaben gibt.
Gruß
RHW
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bergt,
06.08.2010, 20:44
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Czauderna,
06.08.2010, 20:58
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bergt,
06.08.2010, 21:15
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ratte1,
06.08.2010, 21:28
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bergt,
06.08.2010, 21:37
- Zusatzbeitrag für Kinder in der GKV? - RHW, 06.08.2010, 22:54
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