Zusatzbeitrag für Kinder in der GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
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> Noch eine Frage während des Bezugs von Elterngeld. In der gesetzlichen Kasse bin ich doch von Beiträgen freigestellt, auch wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin. In der privaten Kasse muß ich die Beiträge AN und AG weiter zahlen?
Wenn man frewillig in der GKV versichert ist, muss man auch während der Elternzeit weiter Beiträge zahlen. Die Beitragsfreiheit gilt nur für das Elterngeld selbst. Die Beiträge im Rahmen der freiwilligen Mitgliedschaft sind trotzdem zu zahlen, dieses ist auch vom Bundessozialgericht so bestätigt worden.
MfG
ratte1
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bergt,
06.08.2010, 20:44
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Czauderna,
06.08.2010, 20:58
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06.08.2010, 21:15
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ratte1,
06.08.2010, 21:28
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06.08.2010, 21:37
- Zusatzbeitrag für Kinder in der GKV? - RHW, 06.08.2010, 22:54
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