Auskunft (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Freitag, 06.08.2010, 11:25 (vor 5222 Tagen) @ MissX

Hallo,
richtig, solange es sich nicht um den Ehegatten handelt müssen keine Angaben gemacht werden - es geht hier nur um die Familienversicherung des Kindes.
Die gesetzliche Krankenkasse hat keinerlei Interesse daran dass das Kind in der PKV versichert wird - im Gegenteil !!
In dieser Konstellation wird das Kind kostenfrei bei der Mutter mitversichert.
Gruss
Czauderna


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