Auskunft (Krankenkassenrecht)
Ja, im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf kostenfreie Familienversicherung musst du zu deinem Lebensgefährten keinerlei Angaben machen.
Ich nehme an dass meine Kasse es gerne sehen würden, dass wir unser Kind bei ihm mit versichern lassen.
Das glaube ich eher nicht!
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