Festanstellung nach Selbstständigkeit -> Zwangswechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

gast, Mittwoch, 28.07.2010, 19:23 (vor 5236 Tagen) @ Joachim Röhl

Joachim du enttäuschst mich aber sehr.

1. habe ich nicht geschrieben, dass er über 55 ist oder du warst und 2. habe ich Recht ;-)

lies doch mal dein pkv-ding richtig durch seite 14 unter punkt 5 steht "Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Beiträgen des Arbeitnehmers,der eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat,
sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei, soweit der Arbeitgeber nach
§ 257 Abs. 2 und 2 a SGB V zur Leistung eines Zuschusses verpflichtet
ist.

und nach § 257 Abs 2 ist er nur dann verpflichtet

wenn der Arbeitnehrer privat versichert ist wegen
1 Überschreitung der Pflichtgrenze
2. wg.Überschreitung 55. Lebensjahr nicht mehr zurück in GKB kann
3. sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen

Auf Norbert und deiner Theorie trifft das nicht zu da versicherungspflicht nicht eintritt, da der AN HAUPTBERUFLICH SELBSTSTÄNDIG ist

... rufe mal die Betriebsprüfabteilung der Rentenversicherung an die guckken sehr gern nach solchen fällen

PS: Und immer schön die Paragrafen richtig lesen und VERSTEHEN . bei fragen e-post ;-)))


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