Festanstellung nach Selbstständigkeit -> Zwangswechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 27.07.2010, 14:39 (vor 5237 Tagen) @ Norbert

Ich habe es in vergleichbarer Lage nach der "Colombomethode" geregelt. Durch das wenn auch nur kurzfristige Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze sollte ich plötzlich in die BKK meines Arbeitgebers und hätte für mindestens drei Jahre durch eine mögliche Anwartschaft zwar die Alterungsrückstellungen behalten und den Gesundheitszustand konserviert, aber zum Zahlpreis von rund 22% des Beitrages, was in der gesamten Zeit über dreitausend Euro aus eigener Tasche bedeutet hätte. Da ich parallel immer schon selbständig gewesen bin und in dieser Tätigkeit einen versicherungspflichtigen Angestellten* beschäftigte, durfte ich trotz Gehaltsverringerung weiterhin in der PKV bleiben. Im Schreiben der BKK stand nach Abschluß des Prüfverfahrens, daß ich aufgrund meines abhängig Beschäftigten immer und vorrangig als Unternehmer eingestuft werde und somit keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung habe. Auch die Bewertung der zeitweilig sogar höheren Einnahmen aus dem Angestelltendasein waren bedeutungslos. In Folge zahlte der Arbeitgeber weiterhin den Zuschuss zur PKV und alle warens zufrieden.

Im Umkehrschluß: hätte ich den Angestellten aus betrieblichen Gründen entlassen, wäre ich sofort und selbst bestimmt versicherungspflichtig geworden ..

Fragen? joachimroehl@web.de


*Gehalt über 400,00€


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