Festanstellung nach Selbstständigkeit -> Zwangswechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

Norbert, (vor 5626 Tagen)

Ich bin seit mehr als 15 Jahren selbstständig tätig und privat versichert. Jetzt habe ich mich zum ersten mal auf eine Festanstellung eingelassen. Kurzfristig habe ich nun erfahren das ich nicht weiter privat krankenversichert bleiben kann weil nach Gesetzeslage seit 2007 die Jahresentgeltgrenze 3 Jahre lang überschritten sein muss. Dies ist bei mir aber sowohl in der Vergangenheit bei selbstständiger Tätigkeit als auch bei der Festanstellung ohne Boni lückenlos über die letzten 10 Jahre gegeben. Trotzdem genügt das offenbar laut Gesetzeslage noch nicht. Ich möchte privat versichert bleiben, wie kann ich dies erreichen? Sonderfallregelung? Für Anregungen bin ich sehr dankbar.

Festanstellung nach Selbstständigkeit -> Zwangswechsel

Ansgar, (vor 5626 Tagen) @ Norbert

Wechseln Sie in die GKV und wandeln Sie Ihre PKV in eine Anwartschaft um. Dann geht es in drei Jahren (oder in einem Jahr, wenn Hr. Rösler das hinkriegt) zurück in die PKV.

Hilf Gott, dass Ihnen in dieser Zeit nichts passiert.

Festanstellung nach Selbstständigkeit -> Zwangswechsel

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5626 Tagen) @ Norbert

Ich habe es in vergleichbarer Lage nach der "Colombomethode" geregelt. Durch das wenn auch nur kurzfristige Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze sollte ich plötzlich in die BKK meines Arbeitgebers und hätte für mindestens drei Jahre durch eine mögliche Anwartschaft zwar die Alterungsrückstellungen behalten und den Gesundheitszustand konserviert, aber zum Zahlpreis von rund 22% des Beitrages, was in der gesamten Zeit über dreitausend Euro aus eigener Tasche bedeutet hätte. Da ich parallel immer schon selbständig gewesen bin und in dieser Tätigkeit einen versicherungspflichtigen Angestellten* beschäftigte, durfte ich trotz Gehaltsverringerung weiterhin in der PKV bleiben. Im Schreiben der BKK stand nach Abschluß des Prüfverfahrens, daß ich aufgrund meines abhängig Beschäftigten immer und vorrangig als Unternehmer eingestuft werde und somit keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung habe. Auch die Bewertung der zeitweilig sogar höheren Einnahmen aus dem Angestelltendasein waren bedeutungslos. In Folge zahlte der Arbeitgeber weiterhin den Zuschuss zur PKV und alle warens zufrieden.

Im Umkehrschluß: hätte ich den Angestellten aus betrieblichen Gründen entlassen, wäre ich sofort und selbst bestimmt versicherungspflichtig geworden ..

Fragen? joachimroehl@web.de


*Gehalt über 400,00€

Festanstellung nach Selbstständigkeit -> Zwangswechsel

Norbert, (vor 5626 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen Dank für die prompte Rückmeldung. Bzgl. Anwartschaft habe ich mich schon informiert, meine PKV möchte ca. 20,-EURO pro Monat dafür + Kosten für vorhandene Zusatzversicherungen die neben der GKV weiterlaufen könnten. Alles in allem ist der GKV Zwangsausflug selbst mit Arbeitgeberanteil für mich teurer als mein PKV Beitrag bisher den ich bisher ja zu 100% trage. Daher aus meiner sicht wenig attraktiv - durch diese Maßnahme wird jegliche Initiative der Eigenvorsorge konterkariert. Zudem ich vor 12 Jahren bei Abschluß der PKV nicht mit dieser Gesetzesänderung rechnen konnte. Merkwürdig das es hier keine Altvertragsregelung gibt, so wie es auch in anderen Bereichen gehandhabt wird.

Der Ansatz mit dem versicherungspflichtigen Angestellten ist interessant, insbesondere da ich mit meinem Arbeitgeber ohnehin weiterhin eine selbständige Tätigkeit vereinbart habe. Vielen Dank für den Hinweis, werde ich einmal durchkalkulieren.

Beste Grüße,
Norbert

Festanstellung nach Selbstständigkeit -> Zwangswechsel

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5626 Tagen) @ Norbert

Vorsicht, die bereits in Zusatztarife umgestellten Vollversicherungstarife sind zwar sinnvoll für einen, der nunmehr auf Lebenszeit in der GKV verbleiben möchte, auch sind ja die Alterungsrückstellungen mit eingerechnet, haben aber einen dicken Widerhaken: falls ein Rückwechsel in die Vollversicherung durchgeführt werden soll nach zeitigstens drei Jahren oder später, gibt es fast immer eine erneute Gesundheitsprüfung! Auch aus diesem Grunde ist der Weg über die parallele Selbständigkeit mit absetzbaren Betriebsaugaben für das Angestelltengehalt und geschützter PKV besser als die unkalkulierbare Furt durch den Wassergraben gesetzliche Kasse.

Festanstellung nach Selbstständigkeit -> Zwangswechsel

Ansgar, (vor 5626 Tagen) @ Joachim Röhl

Vorsicht, die bereits in Zusatztarife umgestellten Vollversicherungstarife sind zwar sinnvoll für einen, der nunmehr auf Lebenszeit in der GKV verbleiben möchte, auch sind ja die Alterungsrückstellungen mit eingerechnet, haben aber einen dicken Widerhaken: falls ein Rückwechsel in die Vollversicherung durchgeführt werden soll nach zeitigstens drei Jahren oder später, gibt es fast immer eine erneute Gesundheitsprüfung! Auch aus diesem Grunde ist der Weg über die parallele Selbständigkeit mit absetzbaren Betriebsaugaben für das Angestelltengehalt und geschützter PKV besser als die unkalkulierbare Furt durch den Wassergraben gesetzliche Kasse.

Besteht nicht die Möglichkeit, wieder in eine Vollversicherung zu wechseln? Meines Wissens ist dies abhängig vom Versicherer, aber bei der Halleschen beispielsweise oder dem Dt. Ring geht dies.

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Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5626 Tagen) @ Ansgar

Optionstarife und Exoten, aber auch "Sondervereinbarungen" mit Vorstandsvorsitzenden auf dem Golf- oder Tennisplatz habe ich mal außen vor gelassen und schrieb fast immer ..

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Norbert, (vor 5626 Tagen) @ Joachim Röhl

ich werde bei meiner PKV nachfragen bzgl. erneuter Gesundheitsprüfung, ein wichtiger Aspekt.

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Gast, (vor 5625 Tagen) @ Norbert

Vorsicht!!!!

Aussage Hr. Röhl "Da ich parallel immer schon selbständig gewesen bin und in dieser Tätigkeit einen versicherungspflichtigen Angestellten* beschäftigte, durfte ich trotz Gehaltsverringerung weiterhin in der PKV bleiben. .... In Folge zahlte der Arbeitgeber weiterhin den Zuschuss zur PKV und alle warens zufrieden.

Diese schön konstruierte Geschichte hat einen großen Haken, obwohl es Hr. Röhl behauptete, dass es bei ihm so war, besteht in dieser Konstellation kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Und wenn er freiwillig etwas zahlt ist die steuer- und SV-pflichtiges Arbeitsentgelt.

siehe §257 SGB V - dort steht eindeutig, dass nur Arbeitnehmer einen Zuschuss erhalten, die wg. überschreitung der Versicherungspflichtgrenze oder weil sie über 55 sind und nicht in die GKV zurück können, privat versichert sind. und die von Hr. Röhl konstruierte Geschichte passt da nicht rein, da hier Versicherungsfreiheit wg. Vorliegen einer hauptberuflichen Selbstständigkei besteht.

.... Immer schön aufpassen und niemanden blind vertrauen wenn man die Gesetze nicht selbst genau kennt

Festanstellung nach Selbstständigkeit -> Zwangswechsel

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5625 Tagen) @ Gast

Das Thema hatten wir hier im Forum schon mal ausführlich auch inklusive praktischer Erfahrungsberichte. Für den tieferen Einstieg empfiehlt sich Punkt 4 auf Seite 12 hier, die steuerlichen Aspekte der Betrachtung des Arbeitgeberzuschusses nach §257 SGB V sind im §3 Nr.62 EStG geregelt.


PS: bitte vor dem Schreiben immer Lesen lieber anonymer gast oder doch Gast? denn sowohl Norbert heute, als auch ich im Jahr 2001 waren bei Prüfung der Zuordnung PKV/GKV durch die zuständige Krankenkasse noch weit vor dem fünfundfünfzigsten Geburtstag.

Festanstellung nach Selbstständigkeit -> Zwangswechsel

Guter Rat, (vor 5625 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

ich stimme der Aussage von "Gast" 100 %ig zu!!!

Ich hatte selber schon genau diese Konstellationen mit Kunden zu klären. Fakt ist, wer als hauptberuflich Selbständiger zählt, erhält definitiv keinen Zuschuss vom Arbeitgeber aus dem parallel laufenden Arbeitsverhältnis - Beiträge sind vom Versicherten alleine zu tragen!!!

Bitte unbedingt dies beachten!

Mit freundlichen Grüßen

Guter Rat

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François, (vor 5625 Tagen) @ Guter Rat

Vielleicht warten wir mal ein bischen ab, bis sich Norbert mit seinem Ergebnis wieder meldet, streitende Gäste nerven!!!:-D :-D

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gast, (vor 5625 Tagen) @ Joachim Röhl

Joachim du enttäuschst mich aber sehr.

1. habe ich nicht geschrieben, dass er über 55 ist oder du warst und 2. habe ich Recht ;-)

lies doch mal dein pkv-ding richtig durch seite 14 unter punkt 5 steht "Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Beiträgen des Arbeitnehmers,der eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat,
sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei, soweit der Arbeitgeber nach
§ 257 Abs. 2 und 2 a SGB V zur Leistung eines Zuschusses verpflichtet
ist.

und nach § 257 Abs 2 ist er nur dann verpflichtet

wenn der Arbeitnehrer privat versichert ist wegen
1 Überschreitung der Pflichtgrenze
2. wg.Überschreitung 55. Lebensjahr nicht mehr zurück in GKB kann
3. sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen

Auf Norbert und deiner Theorie trifft das nicht zu da versicherungspflicht nicht eintritt, da der AN HAUPTBERUFLICH SELBSTSTÄNDIG ist

... rufe mal die Betriebsprüfabteilung der Rentenversicherung an die guckken sehr gern nach solchen fällen

PS: Und immer schön die Paragrafen richtig lesen und VERSTEHEN . bei fragen e-post ;-)))

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Gast, (vor 5623 Tagen) @ gast

Joachim schweigt dann lieber anstelle mal zu sagen "okay ich hatte unrecht"


:-P :-P :-P

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Norbert, (vor 5619 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich werde einen Mitarbeiter einstellen. Ich bedanke mich bei allen Diskussionsteilnehmern für die Beiträge.

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