Risikozuschlag bei Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 15.07.2010, 12:01 (vor 5249 Tagen) @ Maren

Öffnungsklausel heißt, daß es für beihilfefähige Neuversicherte bei Vertragsbeginn keine Ablehnung gibt und der medizinische Zuschlag auf max. 30% beschränkt ist. Heißt knapp zwanzig Unternehmen der PKV versichern z.B. den Diabetiker wie auch den Rheumatiker obwohl auch diese Diagnosen für nichtbeihilfefähige Verträge eine eindeutige Ablehnung bedeuten würden. Das ist doch in der Regel immer noch weitaus besser, als Kassenschutz mit dortiger voller! Prämie. Da auch psychogene Geschichten eine sehr hohe Rückfälligkeit nicht ausschließen, hat barmenia hier so hart reagiert und zugegeben schlecht kommuniziert. Denn drei bis fünf Jahre Behandlungs- und Beschwerdefreiheit lassen den Zuschlag erfahrungsgemäß in neuem Licht erscheinen. Für die Überprüfung des Zuschlages beim Sohn, würde ich einfach eine aktuelle Selbstauskunft vorlegen, wo Status und Prognose entsprechend der Diagnose ärztlich dokumentiert werden durch die Beifügung des Entlassungsberichtes, aktueller Röntgenbilder, Laborbefund etc.

Fragen? joachimroehl@web.de


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