Risikozuschlag bei Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)

Maren, Donnerstag, 15.07.2010, 11:10 (vor 5249 Tagen)

Hallo,

seit einem Jahr bin ich privat versichert bei der Barmenia, ich bin über die Beamten-Öffnungsklausel hineingekommen. Mein Sohn und ich wurden mit einem Risikozuschlag behaftet, bei meinem Sohn wegen einer anstehenden, kleinen OP, bei mir wegen einer Psychotherapie, die ich in der Vergangenheit gemacht habe.

Mein Sohn ist mittlerweile operiert (ohne Folgen), meine Psychotherapie ist längst beendet - ich würde den Risikozuschlag gerne loswerden. Die Barmenia allerdings sagt mir, dass ich den Zuschlag niemals loswerde, weil ich ja über die Öffnungsklausel in die PKV gekommen bin. Normal hätten sie mich ja nie genommen, deshalb wird der Zuschlag mein Leben lang bestehen bleiben. Ist diese Angabe richtig?

Maren


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