Kündigungsfrist bei Rückkehr in die Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Dienstag, 13.07.2010, 21:52 (vor 5247 Tagen) @ JennyKPS

Hallo,

hier gibt es zwei verschiedene Varianten:
- wenn bisher eine Pflichtversicherung besteht (z.B. als Arbeitnehmer mit Verdienst über 400 Euro monatlich, Azubi, Arbeitslosengeldbezieher), wird man von der entsprechenden Stelle bei der Kasse abgemeldet. Die bisherige Kasse braucht dann nur noch eine Bestätigung über die nahtlose Familienversicherung.

- wenn bisher eine freiwillige Versicherung (Beschäftigung bis 400 Euro, Stellenlose etc.)besteht, ist die Mitgliedschaft selber zu kündigen. Hierfür gilt normalerweise eine Künduigungsfrist von 2 vollen kalendermonaten. Viele Kassen verzichten in ihrer Satzung beim Wechsel in die Familienversicherung auf diee Kündigungsfrist. (teiweise sogar rückwirkend).

Gruß
RHW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum