Kündigungsfrist bei Rückkehr in die Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Frank, Dienstag, 13.07.2010, 12:33 (vor 5248 Tagen) @ JennyKPS

Hallo JennyKPS,
du musst deine Versicherung nicht kündigen.

Nur einen Antrag bei der Versicherug der Eltern auf Familienversicherung stellen, die KK der Eltern wird dann deiner akt. KK melden, dass Famiversicherung besteht.

Gruß
Frank


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