DAK - BKK Gesundheit (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 03.07.2010, 18:58 (vor 5257 Tagen) @ Seppl

Hallo,

ob die DAK Gesundheit eine Ersatzkasse oder BKK wird , richtet sich nach § 171a SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__171a.html

Da wird es bei den beteiligten Kassen (und Verbänden) einige Rechnereien geben (oder gegeben haben).

Gruß

RHW


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