Alterungsrückstellungen bei Vertragsumstellung (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 28.06.2010, 15:01 (vor 5266 Tagen) @ Olivia

Du mußt Dich wie geschrieben an die Versicherungsmathematik wenden, die werden Dir genau darstellen was auf Heller und Pfennig geschieht ..

Paralleles Fallbeispiel: Kunde jahrelang privat vollversichert wird mit 54ten Lebensjahr plötzlich gesetzlich pflichtig, stellt zeitglich um auf beste Zusatztarife, seine angesparten Alterungsrückstellungen Höhe über 240€ monatlich sind weitaus mehr, als der Beitrag der neuen Restkostenversicherung mit nur knapp 180€. Wider seiner Annahme bekommt er von der Gesellschaft nun nicht jeden Monat eine Sonderauszuszahlung .. es wird gekappt und der Beitrag eines 20jährigen als Mindestbeitrag angesetzt, wobei im konkreten Fall weiterhin berücksichtigt wird, daß er selbst erst mit 29 in die PKV gewechselt ist. Dieser Eintrittsaltersbeitrag wird nun zugrunde gelegt und er zahlt dennoch höchstzufrieden ganze 70€ für den lebenslangen Privatstatus. Ist mein Geld denn weg? Nein, er bekommt es zugeschrieben in den Rückstellungstopf, der ab dem 65. Lebensjahr dann weitere Erhöhungen abmildert ..

PS: sicher verstehst Du jetzt, warum ich nicht in der Mathematik arbeiten möchte


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