Alterungsrückstellungen bei Vertragsumstellung (Private Krankenversicherungen)

Olivia, Samstag, 19.06.2010, 17:58 (vor 5275 Tagen)

Hallo, ich war 7 Jahre 100% PKV und bin nun zum vergangenen 1.1.2010 auf einen 30% Beihilfetarif umgewechselt.

Es geht mir nun um die Rechtslage bei der Anrechnung der bisher erworbenen Alterungsrückstellungen:

Die PKV behauptet, dass nur umgerechntet 30% angerechnet werden könnten, stimmt das?

"...Mit den Rückstellungen verhält sich das so, dass nur so viel angerechnet werden kann, wie der neue Tarif im Verhältnis zum bisherigen abdeckt. Ganz vereinfacht gesprochen werden nur 30% der Rückstellungen auf den Beihilfetarif angerechnet. Eine Anrechnung der gesamten Rückstellungen ist nicht möglich.
Die restlichen Rückstellungen bleiben erhalten und werden dann zusammen mit den während der Beihilfeversicherung erworbenen Rückstellungen bei der erneuten Änderung des Tarifs (auf 100%) angerechnet.

Der Nachteil bei der Umstellung auf 100% wäre, dass die Rüchstellungen zwar vorhanden sind und auch durch den Beihilfetarif leicht erhöht werden, diese aber nicht ausreichen, die höhere Prämie aufgrund des höheren Eintrittsalters auszugleichen. Die Prämie wird dann also höher sein, als der bisherige Beitrag."

...und wo steht eigentlich die "Rechtslage"?


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