Frage zum Auslandschutz bei EU-Versicherungskarte? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Freitag, 18.06.2010, 20:23 (vor 5272 Tagen) @ nochmal egal

Hallo,
mit der Europäischen Versichertenkarte =EHIC (meist auf der Rückseite der deutschen Versichertenkarte) bekommt man im EU- und EWR-Ausland alle Leistungen wie ein "einheimischer" Versicherter:
es gelten alle Zuzahlungen und Leistungsausschlüsse nach ausländischen Recht. Die ausländischen Vertragsärzte sind verpflichtet die EHIC zu akzeptieren.
Falls die Karte vergessen wurde oder vertragswidrig nicht akzeptiert wird, erstattet die deutsche Krankenkasse im Nachhinein die deutschen Sätze (aber nicht für ausländische Zuzahlungen). Das ist häufig aber nur ein Drittel oder Viertel der Kosten.
Um diese Differenz und einen möglichen Rücktranport abzusichern, empfiehlt sich immer (!!!) eine private Zusatzversicherung.
Jahrespolicen gelten dann auch, wenn man nur ein Wochenende im Ausland ist.

Gruß
RHW


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