Frage zum Auslandschutz bei EU-Versicherungskarte? (Gesetzliche Krankenkassen)

egal, Freitag, 18.06.2010, 14:50 (vor 5273 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,
was ich nicht verstehe....bei so vielen Fragen rufe ich doch bei meiner KK an und kläre das persönlich.
Sollte die EU-Krankenvers.karte im Ausland aus irgendwelchen Gründen(Bequemlichkeit, Praxisausstattung) nicht akzeptiert werden, gilt man dort als Privatpatient und muss in Vorlage treten. Durch die gesetzl Krankenversicherung(KK) wird allerdings lediglich ein Bruchteil der entstandenen Kosten erstattet, in der Regel kommt sogar nur eine 0,00 Erstattung raus. Aus diesem Grund ist eine Auslandszusatzversicherung, egal ob über ADAC, oder über Kooperation der KK UNBEDINGT erforderlich....kostet im Jahr auch recht wenig. Diese Privatzusatzversicherung deckt dann diese Mehrkosten ab.

Familienversicherte sind genauso in der Pflegeversicherung pflichtversichert wie das Hauptmitglied; es muss nicht extra etwas abgeschlossen werden.

Trotzdem oder generell empfiehlt es sich, sich über die eine oder andere Zusatzversicherung Gedanken zu machen, wie z.B. Zähne oder Krankenhaus Chefarzt, 2-Bett-Zimmer..oder auch Pflege.


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