Anwartschaft (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 17.06.2010, 05:04 (vor 5277 Tagen) @ andreas

Nein. Du machst einfach eine schriftliche Nachmeldung, wobei die ursprüngliche Erstdiagnose durch eine weitere ärztliche Aussage eindeutig als Fehldiagnose gekennzeichnet sein muß. Dann wartest Du auf die Einschätzung des Versicheres.


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