Anwartschaft (Private Krankenversicherungen)

Gast, Dienstag, 15.06.2010, 20:57 (vor 5279 Tagen) @ Joachim Röhl

gast würde auch nochmal empfehlen ein paar urteile zu lesen, in denen vorsatz angenommen wurde.

in der regel wird eine vorsätzliche falschangabe schwer nachzuweisen sein, dann bleibt es bei der 3-jahres-frist.
und die läuft ab vertragsschluss.


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