Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Mittwoch, 09.06.2010, 19:12 (vor 5282 Tagen) @ charliiii

Hallo,
die EU-Regelungen sind da sehr eindeutig: Für Berufstätige gilt immer das Beitrags- und Versicherungsrecht des Staates, in dem man tatsächlich arbeitet:
mit allen Folgen (z.B. Beitragshöhe und -zahlung).

Falls die Möglichkeit besteht, in eine ausländische Filiale zu wechseln,sollte man sich hier über die Auswirkungen erkundigen:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/ArbeitenAusland.htm

Gruß
RHW


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