Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
die EU-Regelungen sind da sehr eindeutig: Für Berufstätige gilt immer das Beitrags- und Versicherungsrecht des Staates, in dem man tatsächlich arbeitet:
mit allen Folgen (z.B. Beitragshöhe und -zahlung).
Falls die Möglichkeit besteht, in eine ausländische Filiale zu wechseln,sollte man sich hier über die Auswirkungen erkundigen:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/ArbeitenAusland.htm
Gruß
RHW