Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 09.06.2010, 16:08 (vor 5282 Tagen) @ charliiii

Falls Du von einem ausländischen Arbeitgeber in die BRD eingestrahlt worden bist, hättest Du in hiesigem Arbeitsverhältnis keine Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Andernfalls wärst Du aus der Versicherungspflicht erst befreit, wenn Du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegst und darüber die Kasse beweiskräftig informierst. Wer nur den gewöhnlichen Aufenthalt zeitweilig verlegt, hat die Berechtigung seine Krankenversicherung für rund 43€ in Anwartschaft weiter zu führen. Die Privaten erheben hierfür zwischen 1€ und branchendurchschnittlich 20% des letzten Zahlbeitrages plus Pflegeversicherung.

Quintessenz: ob nun reell im Ausland beschäftigt, als Rentner im warmen Süden vor hohen deutschen Kosten flüchtig oder wie seit heute zahlreiche Anfragen belegen einfach nicht gewillt die aktuelle GEZ-Gebühr für die einfache PC-Nutzung um saftige 200% erhöht als sogenannte HAUSHALTSABGABE zu zahlen, lohnt es sich allemal frühzeitig über einen Wohnsitz im Ausland nachzudenken, denn Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste ..

Fragen? joachimroehl@web.de


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