Arbeitgeberbeitrag bei Kindern (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
m.E. ist das Kind kraft Gesetzes kostenlos in der GKV familienverichert. Ein Ausschluss wegen der Höhe der Einkünfte des Vaters bestände nur, wenn Vater und Mutter des Kindes verheiratet wären. Da dieses hier nicht der Fall ist, besteht ein Familienversicherungsanspruch bei der gesetzlich krankenversicherten Mutter.
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 3 SGB V:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
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PKVler,
04.06.2010, 00:25
- Arbeitgeberbeitrag bei Kindern - RHW, 04.06.2010, 06:54
- Arbeitgeberbeitrag bei Kindern - GKVler, 04.06.2010, 11:11
- Arbeitgeberbeitrag bei Kindern - ratte1, 05.06.2010, 11:53