Krankenversicherung für ausländische Ehefrau (Krankenkassenrecht)
Hallo,
vielen Dank an alle, die mir so schnell geantwortet haben!
Zu Joachims Antwort kann ich noch hinzufügen:
zu a:
der Beitrag wird wohl bei Geburtsjahr 1967 höher sein!?
zu b:
Ich hatte über BDAE eine Versicherung für "Ausländer in Deutschland", die gilt aber nicht mehr, wenn der "Lebensmittelpunkt" in Deutschland liegt.
zu c:
sie hat eine Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren mit Arbeitserlaubnis; danach wird vor einer Verlängerung erst geprüft, ob die Ehe noch besteht.
zu c2:
leider kann meine Frau eine Vorversicherung nicht nachweisen, Arztbesuche sind in China kostenlos, die Behandlungsgüte richtet sich aber nach entsprechender "freiwilliger Zuzahlung"!
Ich bin leider noch A8/8, aber auch damit lag die Beitragshöhe etwa bei 180 €!
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich meine Frau privat versichere, bis sie einen Job gefunden hat und in die GKV wechseln muss. (Ich glaube, darauf besteht die Beihilfestelle des Bundes).
Nochmals vielen Dank an Alle!
gesamter Thread:
- Krankenversicherung für ausländische Ehefrau -
Guilin,
02.06.2010, 12:00
- Krankenversicherung für ausländische Ehefrau - GKVler, 02.06.2010, 19:31
- Krankenversicherung für ausländische Ehefrau -
Joachim Röhl,
02.06.2010, 19:40
- Krankenversicherung für ausländische Ehefrau - RHW, 02.06.2010, 21:42
- Krankenversicherung für ausländische Ehefrau -
Guilin,
03.06.2010, 14:07
- Krankenversicherung für ausländische Ehefrau - Joachim Röhl, 03.06.2010, 18:12
- Krankenversicherung für ausländische Ehefrau - beamter, 11.06.2010, 20:29