Zwangswechsel PKV GKV? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 30.05.2010, 14:58 (vor 5291 Tagen) @ MarcoOF

Ab 55 gehts auch mit ALG I nicht mehr in die Gesetzliche, die Agentur für Arbeit beschreibt das unten bei Versicherungsfreiheit unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_25640/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialver... und zahlt aktuell einen maximalen Zuschuss von 262,50€ und 36,56€ zu PKV bzw. PVN und damit sollte es sich klarkommen lassen. Falls nicht und dies wäre einer der möglichen Rückwege bleibt nur noch nach Auslaufen der Arbeitslosigkeit ein Antrag auf kostenfreie Familienversicherung, denn die ist ohne! Altersbegrenzung jederzeit möglich. Wir erinnern uns an die zwingenden Voraussetzungen, die die Kassen nicht so gern auf den "Präsentierteller" legen:

1. als Selbständiger Einkünfte unter 365
2. Tätigkeit unter 18h wöchentlich
3. keine versicherungspflichtigen Angestellten

Fragen? joachimroehl@web.de


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