Zwangswechsel PKV GKV? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Dienstag, 25.05.2010, 15:38 (vor 5296 Tagen) @ Turandot

§ 6Abs. 3a SGB V:

"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich..."

Vor dem 55. Lebensjahr wäre ein Wechsel in die GKV hingegen zwingend.


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