Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab (Sonstige Themen)

Czauderna, Sonntag, 19.07.2009, 19:03 (vor 5605 Tagen) @ Lukassi

Hallo,
der Beitrag geht etwas am Thema vorbei - wer aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung behandlungsbedürftig ist kann Häusliche Krankenpflege zur Vermeidung von Krankenhauspflege erhalten - dies ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

Die alten, alleinstehenden Leute sollten wenn sie kein Pflegefall sind, sich aber alleine nicht versorgen können die Dienste eines
Altenheims/Seniorenwohnheims oder betreuten Wohnens oder gar einer WG. in An spruch nehmen um nicht zu vermüllen und abzusterben wie du es zu nennen beliebst.

Eine Leistungspflicht der Krankenkasse oder der Pflegekasse
liegt in solchen Fällen nicht vor.

Dazu bedarf es keiner Phantasie sondern nur etwas Grundwissen.

Gruß
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum