Re: Dr. Richter-Reichhelm rät von einem Wechsel in BKK ab (Sonstige Themen)

Elgin Fischbach @, Montag, 28.07.2003, 20:28 (vor 7791 Tagen) @ Daniel

Hallo Daniel,

was die gesetzliche Mindestleistung anbelangt, hast Du vollkommen Recht.

Allerdings haben die einzelnen Krankenkassen die Möglichkeit, durch freiwillige Satzungsregelungen davon abzuweichen.

Deshalb erstattet beispielsweise die BKK Gothaer, Verkehr und Dienstleistungen auch Single-Haushalten eine Haushaltshilfe, sofern es sich bei den betroffenen Singles um Versicherte dieser Krankenkasse handelt. Falls Du mir dies nicht glauben willst: Schau" einfach ins Internet unter http://www.bkk-gothaer-vud.de - klicke im Auswahlmenü den Unterpunkt "Leistungen" an und anschließend auch noch den weiteren Unterpunkt "Zusatzleistungen". Dort findest Du sämtliche freiwilligen Satzungsleistungen dieser Krankenkasse aufgelistet, ein Menüpunkt davon lautet "Haushaltshilfe". Diesen klickst Du wiederum an - und dann kommt die genaue Beschreibung dieser frewilligen Leistungserweiterung.

Gruß
Elgin


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum