Gerüchte um Zahlungsunfähigkeit einer großen BKK (Sonstige Themen)
Hallo liebe Mitglieder,
hier habe ich mal wieder was gefunden:
Hier ein objektiver Beitrag der Fachzeitschrift "Finanztest" (Verbrauchermagazin).
"Gerüchte um Zahlungsunfähigkeit einer großen BKK
Wenn Krankenkassen pleite gehen
Das klingt dramatisch: "Eine Krankenkasse mit etlichen 100 000 Mitgliedern ist in eine schlimme finanzielle Schieflage geraten", schreibt die BKK24 auf ihrer Homepage. Die Kasse habe "mehrere 100 Millionen Euro" Schulden und sei "praktisch zahlungsunfähig". Um welche Kasse es geht, wurde bei einer Pressekonferenz deutlich. BKK24-Vorstand Friedrich Schütte äußerte die Vermutung, seine Kasse müsse Geld für die Sanierung der BKK für Heilberufe bereitstellen. Anlass für die Aufregung: Die BKK24 soll sich wie alle anderen Betriebskrankenkassen auch im Ernstfall an den Kosten der Sanierung notleidender BKKs beteiligen und will ihren Mitgliedern gegenüber begründen, warum sie den Beitragssatz jetzt womöglich doch nicht wie angekündigt von 13,3 auf 13,1 Prozent senken wird. Die BKK für Heilberufe dementiert: "Wir sind nicht zahlungsunfähig. Ganz im Gegenteil", erklärte Kassen-Sprecher Jürgen Körner. Es gebe zwar Probleme, aber seit In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform habe sich die Situation deutlich verbessert.
Behörde sieht keine akute Gefahr
Auch der BKK-Bundesverband dementiert die Gerüchte um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit. Bei einigen Mitgliedern des Verbands sei die finanzielle Lage schon angespannt, aber von einer drohenden Pleite könne keine Rede sein, erklärte Sprecherin Christine Richter. Auch das Bundesaufsichtsamt sieht keine akute Gefahr. Behördensprecher Theo Eberenz bestätigte lediglich, dass einige Kasse unter gezielter Beobachtung stehen.
Verband fordert Solidarität
Hintergrund der Gerüchte ist eine vom BKK Bundesverband angestrebte Satzungsänderung. Sie nimmt die einzelnen Betriebskrankenkassen für den Fall in die Pflicht, dass tatsächlich mal eine BKK in Not gerät. Für die Sanierung einer solchen Kasse sollen alle BKKs gemeinsam zahlen. Dabei ist vorgesehen, dass sich die Kassen mit günstigem Beitragssatz stärker beteiligen als die übrigen Mitglieder des Verbands. Noch ist die Satzung nicht in Kraft. Es fehlt noch die Genehmigung vom Bundesgesundheitsministerium. Sobald sie vorliegt, will der BKK-Bundesverband über weitere Details informieren.
Insolvenz ist ausgeschlossen
Eine Pleite im eigentlichen Sinne des Wortes ist bei Krankenkassen ausgeschlossen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und müssen daher bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht Insolvenz anmelden. Regelungen im Sozialgesetzbuch stellen sicher, dass kein Arzt, Krankenhaus oder sonst ein Gläubiger leer ausgeht. Verbindlichkeiten der Kasse hat in erster Linie der zuständige Landesverband zu übernehmen. Weil die einzelnen Landesverbände mit der Sanierung einer großen Kasse überfordert wären, will der BKK Bundesverband in einem solchen Fall künftig alle BKKs bundesweit in die Pflicht nehmen.
Versicherungsschutz stets sicher
Auch bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Kasse ist der Versicherungsschutz der Mitglieder sicher. Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungsträger müssen die Versichertenkarte auf jeden Fall akzeptieren. Das schlimmste, was passieren kann: Bei völlig aussichtsloser Finanzlage einer Kasse ordnet das Bundesversicherungsamt die Schließung an. Die Mitglieder der Kasse erhalten dann rechtzeitig ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, sich eine andere Krankenkasse zu suchen. Bei einer BKK gabs das schon mal: Die Betriebskrankenkasse eines Stahlwerks in Brandenburg geriet in Not, als das Stahlwerk in Zahlungsschwierigkeiten kam.
Beispiele für Solidarität
Die Solidarität, die der BKK Bundesverband jetzt fest in der Satzung verankern will, hat in der Vergangenheit bereits ohne eine solche Regelung funktioniert. Beispiel ist die Sanierung von BKK Hamburg und BKK Berlin. Die beiden Kassen waren vor einigen Jahren in Bedrängnis geraten. Das für die notwendige Sanierung erforderliche Geld brachten damals die BKK-Landesverbände Nord und Ost sowie die Länder Berlin und Hamburg auf. Grund für die staatliche Beteiligung: Beide Länder hatten zu der schlechten finanziellen Situation ihrer Betriebskrankenkasse beigetragen und hätten nach den Regelungen des Sozialgesetzbuchs ebenfalls für Verbindlichkeiten einstehen müssen. Auch bei anderen Kassenarten sind Solidarzahlungen nichts Ungewöhnliches: Bereits in den 90-er Jahren hatten die leistungsfähigen Ortskrankenkassen in Westdeutschland Milliarden nach Ostdeutschland überwiesen, um die AOKs dort zu unterstützen. Hinzu kommt der gesetzlich geregelte Risikostrukturausgleich: Kassen mit gut einem überdurchschnittlich hohen Anteil an jungen und männlichen Mitgliedern müssen einen Teil ihrer Einnahmen an andere Kassen überweisen."
Quelle: www.finanztest.de, 25.02.2004
Mfg
Maxim
Kasse war zu billig
Genaue Angaben zur aktuellen finanziellen Situation machte die BKK für Heilberufe nicht. Bekannt ist: Die Kasse mit rund 350 000 Mitgliedern und rund 500 000 Versicherten glänzte noch im Jahr 2000 mit einem Beitragssatz von nur 11,9 Prozent. Danach jedoch gings es rapide aufwärts. Innerhalb von nicht einmal zwei Jahren kletterte der Beitragssatz auf 14,8 Prozent. Das sonst mit Informationen sehr zurückhaltende Bundesversicherungsamt übte öffentlich Kritik an der Finanzplanung der Kasse.
gesamter Thread:
- Günstige BKK sollen für Misswirtschaft bei der BKK Heilberufe geradestehen -
Holzmichel,
19.02.2004, 19:34
- Gerüchte um Zahlungsunfähigkeit einer großen BKK - Maxim, 25.02.2004, 22:43