Re: Beitragsbemessungsgrenzen (Sonstige Themen)

christine @, Donnerstag, 25.03.2004, 08:21 (vor 7548 Tagen) @ Hans

Hallo Hans,
der Arbeitgeber darf nur Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) einbehalten, also wenn Dein regelmäßiges Gehalt über 3487,50€ liegt, dann immer nur %-Satz Deiner KK von 3487,50€ (=Beitrag von freiwilligen Mitgliedern).
Anders ist es, wenn Dein Gehalt nur zum Beispiel durch Urlaubsgeld über der monatl. BBG liegt und sonst darunter. Dann werden auch die offenen Differenzen BBG-Gehalt der Vormonate mit für den Beitrag herangezogen. Es darf aber dennoch nicht die anteilige BBG bis zum Zahlungsmonat überschritten werden, also zum Beispiel Urlaubsgeld im Juni, dann ist die anteilige BBG 6*3487,50 = 20.925 - vom Gehalt Januar bis Juni dürfen Beiträge insgesamt von 20.925€ berechnet werden, Verdienst darüber ist in der KV und PV Beitragsfrei.
Ich hoffe, es war verständlich erklärt und hilft Dir weiter
Christine


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