Beitragsbemessungsgrenzen (Sonstige Themen)
Hallo,
kann mir jemand erklären, wie die Befreiung in der Praxis abläuft? Bei der KV/PV sind die Grenzen: 3.487,- € monatlich / 41850,- € jährlich.
Wird, im laufe eines Jahres, sobald man die Jahresgrenze überschritten hat, vom Arbeitgeber nichts mehr direkt einbehalten? D.h. man zahlt dann keine KV/PV - Beiträge mehr? Oder, gibt es irgendeine Rückerstattung?
Wie siehts aus, wenn man in einem Monat die 3487,- übersteigt, aber am Jahresende nicht die Jahresgrenze überschreitet? Zahlt man nur für die 3487 ? Muß man im nachhinein rückerstatten?
Gruß
Hans
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Hans,
24.03.2004, 08:10
- Re: Beitragsbemessungsgrenzen -
Oliver,
24.03.2004, 10:15
- Re: Beitragsbemessungsgrenzen -
Hans,
25.03.2004, 07:32
- Re: Beitragsbemessungsgrenzen -
christine,
25.03.2004, 08:21
- Re: Beitragsbemessungsgrenzen - Hans, 26.03.2004, 07:16
- Re: Beitragsbemessungsgrenzen -
christine,
25.03.2004, 08:21
- Re: Beitragsbemessungsgrenzen -
Hans,
25.03.2004, 07:32
- Re: Beitragsbemessungsgrenzen -
Oliver,
24.03.2004, 10:15